BGH: Untreue wegen unberechtigter Aussstellung von Heilmittelverordnungen
Bundesgerichtshof, Beschluß vom 16.08.2016 (4 StR 163/16): Den Vertragsarzt einer Krankenkasse trifft dieser gegenüber eine Vermögensbetreuungspflicht im Sinn des § 266 Abs. 1 StGB, die ihm zumindest gebietet, Heilmittel nicht ohne jegliche medizinische Indikation in der Kenntnis zu verordnen, dass die verordneten Leistungen nicht erbracht, aber gegenüber denKrankenkassen abgerechnet werden sollen. [...]