OLG Celle: Verkehrsordnungswidrigkeit: Betriebsbereites Mitsichführen eines Smartphones als technisches Gerät zur Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen
Oberlandesgericht Celle, Beschluß vom 03.11.201 (2 Ss (OWi) 313/15): 1. Der Verbotstatbestand des § 23 Abs. 1b Satz 1 StVO ist erfüllt, wenn ein Fahrzeugführer während der Fahrt ein Mobiltelefon betriebsbereit mit sich führt, auf dem eine sog. "Blitzer-App" installiert und diese App während der Fahrt aufgerufen ist. 2. "Blitzer-Apps" dienen dazu, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen [...]