BAG: Rügen bei Massenentlassung – Präklusion nach § 6 KSchG

Von |2016-10-24T10:28:40+00:00Oktober 24th, 2016|Arbeitsrecht|

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.01.2016 (6 AZR 601/14): Die Pflicht zur Konsultation des Betriebsrats nach § 17 Abs. 2 KSchG und die in § 17 Abs. 1, Abs. 3 KSchG geregelte Anzeigepflicht gegenüber der Agentur für Arbeit sind zwei getrennt durchzuführende Verfahren, die in unterschiedlicher Weise der Erreichung des mit dem Massenentlassungsschutz nach § 17 KSchG verfolgten Ziels dienen und jeweils [...]