BAG: Urlaubsabgeltung – Wartezeit § 4 BUrlG

Von |2016-10-23T07:56:54+00:00Oktober 23rd, 2016|Arbeitsrecht|

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.11.2015 (9 AZR 179/15): Wird ein Arbeitsverhältnis mit Wirkung zum 1. Juli eines Jahres begründet, kann der Arbeitnehmer in diesem Jahr nach § 4 BUrlG keinen Vollurlaubsanspruch erwerben.