OLG Hamm: Schmerzensgeld nach Diagnosefehler

Von |2016-10-12T07:05:33+00:00Oktober 12th, 2016|Arbeitsrecht|

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 17.11.2015 (I-26 U 13/15): Ein einfacher Diagnosefehler liegt vor, wenn über einen bloßen Diagnoseirrtum hinaus die Diagnose für einen gewissenhaften Arzt bei exante-Sicht medizinisch nicht vertretbar gewesen ist. Ein grober Diagnosefehler liegt dann vor, wenn eindeutig gegen bewährte Diagnoseregeln oder gesicherte Erkenntnisse verstoßen wird und dieser Fehler aus objektiver ärztlicher Sicht [...]