BGH: Zeitpunkt für die Bemessung der Invalidität

Von |2016-10-04T08:37:32+00:00Oktober 4th, 2016|Versicherungsrecht|

Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.11.2015 (IV ZR 124/15): Für die Erstbemessung der Invalidität kommt es hinsichtlich Grund und Höhe grundsätzlich auf den Zeitpunkt des Ablaufs der in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen vereinbarten Invaliditätseintrittsfrist an (hier: 18 Monate). Der Erkenntnisstand im Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung ist nur maßgebend dafür, ob sich rückschauend bezogen auf den Zeitpunkt des [...]