BGH: Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 765a ZPO

Von |2016-09-28T08:13:42+00:00September 28th, 2016|Mietrecht|

Bundesgerichtshof, Beschluß vom 21.01.2016 (I ZB 12/15): a) Im Verfahren auf Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO kann die Anhörung einer Partei in entsprechender Anwendung der §§ 375, 451 ZPO durch einen beauftragten oder ersuchten Richter erfolgen. Dies kommt nicht in Betracht, wenn Gesichtspunkte eine Rolle spielen, die nur aufgrund eines unmittelbaren Eindrucks von der Anhörung [...]