BGH: Kontrolle der Angestellten bei früheren Fehlern

Von |2016-09-21T09:39:02+00:00September 21st, 2016|Allgemein|

Bundesgerichtshof, Beschluß vom 13. Januar 2016 (XII ZB 653/14): Sind einer Rechtsanwaltsfachangestellten in der Vergangenheit bei der Fertigung oder Versendung fristgebundener Schriftsätze Fehler unterlaufen, so muss der Rechtsanwalt durch organisatorische Maßnahmen sicherstellen, dass sich solche nicht wiederholen. [wpseo_address show_state="1" show_country="1" show_phone="1" show_phone_2="0" show_fax="1" show_email="1" show_logo="0" show_opening_hours="1" hide_closed="1"]