SG Düsseldorf: Sturz bei nächtlichem Toilettengang auf Dienstreise ist kein Arbeitsunfall

Von |2016-09-17T14:13:11+00:00September 17th, 2016|Sozialrecht|

Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 05.11.2015 (S 31 U 427/14), PM vom 25.02.2016: Das Sozialgericht Düsseldorf hat die Klage eines 60-jährigen Klägers gegen seine Berufsgenossenschaft auf Anerkennung eines Sturzes im Hotelzimmer als Arbeitsunfall abgewiesen. Der aus Kempen stammende Diplom-Ingenieur übernachtete im Februar 2014 während einer Dienstreise im Radisson Blu Hotel in Lübeck. Er machte einen Arbeitsunfall [...]