OLG Hamm: Anfechtung eines Prozessvergleichs wegen arglistiger Täuschung über Tatsachen durch Unterlassen
Oberlandesgericht Hamm, Beschluß vom 17.06.2016 (3 UF 47/15): 1. Die sachrechtliche und prozessrechtliche Wirkung eines Prozessvergleichs tritt grundsätzlich nur dann ein, wenn er materiell-rechtlich und als Prozesshandlung ordnungsgemäß ist, sodass die erfolgreiche Anfechtung eines allein aus materiell-rechtlichen Gründen unwirksamen Prozessvergleichs gleichzeitig dazu führt, dass diesem auch seine prozessuale verfahrensbeendende Wirkung fehlt und der Rechtsstreit in [...]