BAG: Vererbbarkeit des Urlaubsabgeltungsanspruchs

Von |2016-09-06T06:36:46+00:00September 6th, 2016|Arbeitsrecht|

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.9.2015 (9 AZR 170/14): 1. Ist ein Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen an seiner Arbeitsleistung gehindert, gehen seine gesetzlichen Urlaubsansprüche mit Ablauf des 31. März des zweiten auf das Urlaubsjahr folgenden Jahres unter. Der Verfall tritt nicht bereits vor diesem Zeitpunkt tageweise ein. 2. Der entstandene Urlaubsabgeltungsanspruch ist vererbbar. [wpseo_address show_state="1" show_country="1" show_phone="1" [...]