BGH: Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Privat-Haftpflichtversicherung
Bundesgerichtshof, Urteil vom 31.01.2016 (IV ZR 269/14): 1. Nehmen Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR) zur Privaten Haftpflichtversicherung die Gefahren eines "ungewöhnlichen und gefährlichen Tuns" neben den Gefahren eines Dienstes, Amtes (auch Ehrenamtes) und einer verant-wortlichen Betätigung in Vereinigungen aller Art vom Versicherungsschutz aus, so setzt dies ein Verhalten voraus, das auf längere Dauer angelegt ist [...]