OLG Hamm: Regressverzicht, Gefälligkeitsverhältnis, Nachbarn, Haftungsbeschränkung

Von |2016-09-03T12:25:59+00:00September 3rd, 2016|Versicherungsrecht|

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 17.11.2015 (9 U 26/15): Eine Haftungsbeschränkung auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz kann in Fällen, in denen ein gutes und gelebtes Nachbarschaftsverhältnis besteht und noch fortbesteht, durch Übertragung der von dem Bundesgerichtshof seit dem Jahre 2000 entwickelten, und in der Folgezeigt fortgeführten und konkretisierten Rechtsprechung zu einem Regressverzicht des Gebäudeversicherers im Verhältnis [...]