BGH: Protokollhinweis und Zeugenaussagenverwertung

Von |2016-07-25T07:49:20+00:00Juli 25th, 2016|Allgemein|

Bundesgerichtshof, Urteil vom 03.03.2016 (I ZR 245/14): 1. Unterlässt der Versender bei Verbotsgut den Hinweis auf den die Obergrenze übersteigenden Wert der Sendung, trägt er die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der unterlassene Hinweis für den Schadenseintritt nicht mitursächlich gewesen ist. 2. Durch den im Sitzungsprotokoll enthaltenen Hinweis allein, beigezogene Akten hätten vorgelegen und seien [...]