AG München: Anspruch auf Vollständigkeit der Patientenakte

Von |2016-07-22T07:06:10+00:00Juli 22nd, 2016|Arzthaftungsrecht|

Amtsgericht München, Urteil vom 06.03.2015 (243 C 18009/14), PM 04/16: Nur vollständige Krankenakten zählen Der Anspruch auf Herausgabe der Patientenunterlagen in Kopie ist nur erfüllt, wenn der Arzt sämtliche Unterlagen in lesbarer Kopie gegen Kostenerstattung zur Verfügung stellt. Ein Zurückbehaltungsrecht an den Unterlagen wegen einer noch offenen Behandlungsrechnung besteht nicht. Die Klägerin ist eine Krankenkasse [...]