BGH: WEG – Zuständigkeitskonzentration nach § 72 II GVG

Von |2016-07-21T06:41:01+00:00Juli 21st, 2016|Wohnungseigentumsrecht|

Bundesgerichtshof, Beschluß vom 22.11.2015 (V ZB 36/15): Ob die in § 72 Abs. 2 GVG für die Berufung in Wohnungseigentumssachen vorgesehene Zuständigkeitskonzentration eintritt, richtet sich allein danach, ob es sich um eine Streitigkeit im Sinne von § 43 Nr. 1 bis 4 oder Nr. 6 WEG handelt; dagegen ist es unerheblich, wenn in erster Instanz [...]