OLG Hamm: Vorgehen bei einer rein kosmetischen Operation

Von |2016-07-19T06:49:35+00:00Juli 19th, 2016|Arzthaftungsrecht|

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 18.12.2015 (26 U 127/15): Bei einer rein kosmetischen Operation beurteilt sich die Frage nach einem fehlerhaften operativen Vorgehen - mangels medizinischer Indikation - danach, was die Parteien zuvor vereinbart haben. Entscheidend ist, welches ästetische Ziel mit der Operation erreicht werden sollte. [wpseo_address show_state="1" show_country="1" show_phone="1" show_phone_2="0" show_fax="1" show_email="1" show_logo="0" show_opening_hours="1" hide_closed="1"]