FG Münster: Keine Anwendung des Splittingtarifs auf nichteheliche Lebensgemeinschaft

Von |2016-07-17T07:49:52+00:00Juli 17th, 2016|Familienrecht|

Mit Urteil vom 18. Mai 2016 (Az. 10 K 2790/14 E) hat der 10. Senat des Finanzgerichts Münster entschieden, dass der Splittingtarif nur für Ehegatten und eingetragene Lebenspartnerschaften, nicht aber für nichteheliche Lebensgemeinschaften gilt. Die Kläger, die nicht miteinander verheiratet sind, leben mit ihren drei gemeinsamen Kindern in einem Haushalt. Das Finanzamt veranlagte sie für [...]