OLG Hamm: Geschwindigkeitsüberschreitung des vorfahrtsberechtigten Motorradfahrers, Vorfahrtsverletzung
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 23.02.2016 (9 U 43/15): Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (hier: 121 km/h statt zugelassener 50 km/h) durch einen vorfahrtsberechtigten Mototrradfahrer gegenüber einem aus einer rechtsseitig gelegenen, untergeordneten Autobahnabfahrt nach links hin abbiegenden PKW Fahrer rechtfertigt eine Haftungsverteilung von 30% zu 70% zu Lasten des Motorradfahrers. [wpseo_address show_state="1" show_country="1" show_phone="1" show_phone_2="0" show_fax="1" [...]