LSG Hessen: Beurteilung einer Gewalttat an einem angestellten Taxifahrer als Arbeitsunfall; Innerer bzw. sachlicher Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und der konkreten Verrichtung; Gewährleistung der Aufrechterhaltung eines ungestörten Taxibetriebes durch die Ermahnung zur Ruhe gegenüber einem Dritten

Von |2016-07-10T07:25:26+00:00Juli 10th, 2016|Sozialrecht|

Landessozialgericht Hessen, Urteil vom 29.05.2015  (L 9 U 41/13): Ein auf Kunden wartender Taxifahrer, der von einem sich ihm schreiend und grölend nähernden Mann angeschossen wird, nachdem er diesen zur Ruhe ermahnt hat, erleidet auch dann einen Arbeitsunfall, wenn er mit seiner Aufforderung zur Ruhe über die Sicherung des ungestörten Taxibetriebes hinaus auch die schlafenden [...]