BGH verneint Sachmangel bei einer zwölf Monate überschreitenden Standzeit eines Gebrauchtwagens zwischen Herstellung und Erstzulassung

Von |2016-07-03T07:37:52+00:00Juli 3rd, 2016|Verkehrsrecht|

Bundesgerichtshof, Urteil vom 29. Juni 2016 - VIII ZR 191/15 Pressemitteilung 109/16: Der Bundesgerichtshof hat sich am 29.06.2016 in einer Entscheidung mit der Frage befasst, ob ein zwei Jahre und vier Monate nach seiner Erstzulassung verkaufter Gebrauchtwagen mangelhaft ist, wenn das Fahrzeug zwischen Herstellung und Erstzulassung eine Standzeit von mehr als zwölf Monaten aufweist. Der Sachverhalt: [...]