LSG Hessen: Erhöhte Infektionsgefahr bei einer Krankenschwester im Blutspendedienst in Bezug auf eine nur über Blut und Blutprodukte übertragbare Hepatitis-C-Virusinfektion

Von |2016-06-29T06:31:55+00:00Juni 29th, 2016|Sozialrecht|

Landessozialgericht Hessen, Urteil vom 14.07.2015 (L 3 U 132/11): Die beim Tatbestand der BK Nr. 3101 der Anlage 1 zur BKV an Stelle der Einwirkungen erforderliche besonders erhöhte Infektionsgefahr ist bei einer Krankenschwester im Blutspendedienst in Bezug auf eine nur über Blut und Blutprodukte übertragbare Hepatitis-C-Virusinfektion aufgrund der mit der Tätigkeit einhergehenden Verletzungsgefahr und aufgrund [...]