BGH: Zur Erforderlichkeit des Vortrags medizinischen Fachwissens im Arzthaftungsprozess

Von |2016-06-13T07:00:52+00:00Juni 13th, 2016|Arzthaftungsrecht|

Bundesgerichtshof, Beschluß vom 01.03.2016 (VI ZR 49/15): An die Informations- und Substantiierungspflichten der Partei im Arzthaftungsprozess dürfen nur maßvolle Anforderungen gestellt werden. Der Patient und sein Prozessbevollmächtigter sind insbesondere nicht verpflichtet, sich zur ordnungsgemäßen Prozessführung medizinisches Fachwissen anzueignen. Nach diesen Grundsätzen ist der Patient nicht verpflichtet, mögliche Entstehungsursachen einer Infektion zu ermitteln und vorzutragen. Es [...]