LSG München: Zum Pfändungsschutzkonto
Landessozialgericht München, Beschluß v. 09.01.2015 (L 7 AS 846/14 B ER): 1. Wenn durch eine rückwirkende Bewilligung Arbeitslosengeld II für mehrere Monate auf ein Pfändungsschutzkonto nach § 850k ZPO gem. § 42 SGB II überwiesen wird, kann gegen den Zugriff von Gläubigern Pfändungsschutz beim Vollstreckungsgericht am Amtsgericht gesucht werden. Der Sozialrechtsweg ist hierfür nicht gegeben. [...]