OLG Hamm: Hauptverhandlung, Nichterscheinen, Entschuldigung, berufliche Gründe
Oberlandesgericht Hamm, Beschluß vom 04.11.2015 (1 RBs 162/15): Die öffentlich-rechtliche Verpflichtung, zu einem bestimmten Zeitpunkt vor Gericht zu erscheinen, geht der Wahrnehmung privater Angelegenheiten, zu denen auch die Berufsausübung gehört, grundsätzlich vor. Anders ist die Situation nur dann, wenn berufliche Belange unaufschiebbar und von so großem Gewicht sind, dass deren Zurückstellung für den Betroffenen mit [...]