OLG Hamm: Ausschluß eines Melanomverdachts
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 27.10.2015 (26 U 63/15): Bei dermatologischen Auffälligkeiten muss ein bösartiger Befund differenzialdiagnostisch ausgeschlossen werden. Die histologische Entnahme einer Probe muss durch einen Arzt durchgeführt und darf nicht dem Patienten selbst überlassen werden. Bei einem Melanomverdacht ist der Patient deutlich auf die Notwendigkeit der Wiedervorstellung zum Ausschluß des Verdachts hinzuweisen. Eine fehlerhafte [...]