BGH: Aufhebung eines Unterlassungsurteils bei Abweichung vom Unterlassungsantrag
Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.06.2015 (I ZR 26/14): Eine Verurteilung zur Unterlassung ist von Amts wegen aufzuheben, wenn ein im Unterlassungsantrag enthaltenes Merkmal der zu verbietenden Handlung im Urteilsausspruch fehlt und das vom Gericht ausgesprochene Unterlassungsgebot daher weiter reicht als der Unterlassungsantrag.