BGH: Zur Feststellung der Beweisvereitelung

Von |2016-04-13T06:32:42+00:00April 13th, 2016|Allgemein|

Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.06.2015 (I ZR 226/13): a) Von einer Beweisvereitelung kann nur ausgegangen werden, wenn eine Partei dem beweisbelasteten Gegner die Beweisführung schuldhaft unmöglich macht oder erschwert, indem sie vorhandene Beweismittel vernichtet, vorenthält oder ihre Benutzung erschwert. Deshalb ist eine Beweisvereitelung nicht anzunehmen, wenn es der beweisbelasteten Partei möglich gewesen wäre, den Beweis - [...]