FG Münster: Zugewinnausgleichsforderung und vorangegangene Zinsschenkung sind für Zwecke der Erbschafsteuer abzuzinsen

Von |2016-04-12T06:39:46+00:00April 12th, 2016|Allgemein, Familienrecht|

Finanzgericht Münster, Urteil vom 10. September 2015 (3 K 1870/13 Erb): Der 3. Senat des Finanzgerichts Münster hat mit Urteil vom 10. September 2015 (Az. 3 K 1870/13 Erb) entschieden, dass eine Zugewinnausgleichsforderung, die vom Erblasser gegenüber dem Erben zinslos gestundet worden war, mit dem abgezinsten Wert der Erbschaftssteuer unterliegt. Gleiches gilt für die vorangegangene [...]