BGH: Formularmäßige Vereinbarung über die Umlegung der Betriebskosten auf den Mieter

Von |2016-04-10T07:27:29+00:00April 10th, 2016|Mietrecht|

Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.02.2016 (VIII ZR 137/15): In der Wohnraummiete genügt zur Übertragung der Betriebskosten auf den Mieter die - auch formularmäßige - Vereinbarung, dass dieser "die Betriebskosten" zu tragen hat. Auch ohne Beifügung des Betriebskostenkatalogs oder ausdrückliche Bezugnahme auf § 556 Abs. 1 Satz 2 BGB und die Betriebskostenverordnung vom 25. November 2003 (BGBl. [...]