BAG: Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds – Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte
Bundesarbeitsgericht, Beschluß vom 9.9.2015 (7 ABR 69/13): Ein Betriebsrat kann bei einer dem Betriebsratsvorsitzenden im Zusammenhang mit seiner Betriebsratsarbeit erteilten Abmahnung nicht die Feststellung ihrer Unwirksamkeit sowie deren Entfernerung aus der Personalakte verlangen.