OLG Hamm: Aufklärung bei einer Netzimplantation

Von |2016-04-02T09:50:23+00:00April 2nd, 2016|Arzthaftungsrecht|

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 23.10.2015 (26 U 73/15): Ist präoperativ bei einer Zwerchfelloperation mit der Einbringung eines Netzes zu rechnen, so ist der Patient darüber aufzuklären. Dabei ist es nicht angezeigt, eine Entweder/Oder-Entscheidung herbeizuführen. Erforderlich ist, dass der Patient dem Arzt die intraoperative Freiheitsentscheidung einräumt.