BAG: Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei Betriebsratsgröße

Von |2016-04-01T06:29:37+00:00April 1st, 2016|Arbeitsrecht|

Bundesarbeitsgericht, Beschluß vom 13.03.2013 (7 ABR 69/11): Im Entleiherbetrieb regelmäßig beschäftigte Leiharbeitnehmer sind bei der Größe des Betriebsrats grundsätzlich zu berücksichtigen. Pressemitteilung 18/13: Leiharbeitnehmer zählen im Entleiherbetrieb Leiharbeitnehmer sind bei der für die Größe des Betriebsrats maßgeblichen Anzahl der Arbeitnehmer eines Betriebs grundsätzlich zu berücksichtigen. Nach § 9 Satz 1 BetrVG richtet sich die Zahl [...]