Schleswig-Holsteinisches OLG: Wohngebäudeversicherung: Nässeschaden durch Leitungswasser bei bestimmungswidrigem Wasseraustritt in einer Duschecke

Von |2016-02-29T07:25:38+00:00Februar 29th, 2016|Versicherungsrecht|

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 11.06.2015 (16 U 15/15): Der Versicherungsfall ist in Form eines Leitungswasserschadens eingetreten, Ziffer 6 WGB F 01/08. Danach gilt als Leitungswasser (u. a.) Wasser, das bestimmungswidrig und unmittelbar ausgetreten ist aus 6.1.1 Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung und den damit verbundenen Schläuchen; 6.1.2 mit den Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung verbundenen [...]