BGH: Zum Widerrufsrecht des Verbrauchers nach dem Fernabsatzgesetz bei Heizölkauf
Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.6.2015 (VIII ZR 249/14): Bei Fernabsatzverträgen über die Lieferung von Heizöl ist das Widerrufsrecht des Verbrauchers nicht nach § 312d Abs. 4 Nr. 6 BGB aF ausgeschlossen, denn kennzeichnend für diese Ausnahmevorschrift ist, dass der spekulative Charakter den Kern des Geschäfts ausmacht. Einen solchen spekulativen Kern weist der Ankauf von Heizöl durch [...]