OLG Stuttgart: Verfahrenskostenhilfe-Entscheidung nach der Beweisaufnahme

Von |2016-02-08T13:20:55+00:00Februar 8th, 2016|Familienrecht|

Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluß vom 09.09.2015 (17 WF 122/15): Entscheidet ein Gericht über einen Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe nicht zum Zeitpunkt der Bewilligungsreife, sondern erst nach Durchführung einer Beweisaufnahme, kann die bewusste Unwahrheit des Sachvortrags des VKH-Antragstellers im Sinne von § 124 Abs. 1 Nr. 1 ZPO bereits im VKH-Bewilligungsverfahren berücksichtigt werden und zur Ablehnung [...]