BGH: Unwirksamer Verzicht auf künftigen Trennungsunterhalt
Bundesgerichtshof, Beschluß vom 30.09.2015 (XII ZB 1/15): a) Die Beurteilung, ob eine unzulässige Unterschreitung des angemessenen Unterhalts und damit ein nach § 134 BGB unwirksamer Verzicht auf künftigen Trennungsunterhalt vorliegt, setzt voraus, dass zunächst die Höhe dieses angemessenen Unterhaltsanspruchs im hierfür erforderlichen Umfang festgestellt worden ist. b) Sonstige ehevertragliche Regelungen, die dem Unterhaltsberechtigten zum Vorteil [...]