OLG Hamm: Mit Ordnungsmitteln erzwungener Umgang mit umgangsunwilligem Elternteil widerspricht Kindeswohl

Von |2017-10-30T14:11:15+00:00Oktober 30th, 2017|Familienrecht|

Oberlandesgericht Hamm, Beshcluß vom 25.07.2017 (6 WF 179/17): Die Festsetzung von Ordnungsmitteln gegen den umgangsunwilligen Elternteil scheitert in der Regel daran, dass der so erzwungene Umgang regelmäßig nicht dem Kindeswohl dient und deshalb der mit der Festsetzung bewirkte Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des umgangsunwilligen Elternteils nicht gerechtfertigt ist.