OLG Hamm: AKB, Kaskoversicherung, Diebstahl, äußeres Bild, Redlichkeitsvermutung erschüttert
Oberlandesgericht Hamm, Beschuß vom 08.03.2017 (20 U 15/17): Das äußere Bild eines Diebstahls kann vom Versicherungsnehmer durch Zeugenaussagen oder eigene Angaben im Rahmen seiner persönlichen Anhörung nachgewiesen werden. Bei der persönlichen Anhörung kann nicht mehr vom Regelfall eines redlichen Versicherungsnehmers ausgegangen werden, wenn konkrete Tatsachen vorliegen, die den Versicherungsnehmer als unglaubwürdig erscheinen lassen oder [...]