Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 09.05.2017 (4 U 1491/16):

1. Vor der Implantation einer Radiuskopfprothese ist nicht darüber aufzuklären, dass die Prothesengröße erst intraoperativ exakt bestimmt werden kann. Auch müssen die Ärzte eines Klinikums nicht darauf hinweisen, dass der Patient eine Spezialklinik für Ellenbogenverletzungen aufsuchen kann.

2. Allein mit dem handschriftlich ausgefüllten Aufklärungsbogen kann der Beweis für ein
taugliches Aufklärungsgespräch nicht geführt werden.