LAG Düsseldorf: Verkehrssicherungspflicht: Sturmschaden an Auto des Arbeitnehmers

Von |2017-10-18T09:08:27+00:00Oktober 18th, 2017|Arbeitsrecht|

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 11.09.2017 (9 Sa 42/17), PM: Das LArbG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Arbeitgeber einen Schaden erstatten muss, der durch einen Großmüllbehälter während eines Sturmes an dem auf dem Betriebshof geparkten PKW eines Arbeitnehmers entstanden ist. Am 05.05.2015 parkte der Arbeitnehmer sein Fahrzeug auf dem Betriebshof seiner Arbeitgeberin, der beklagten Gemeinde. [...]