BFH: Scheidungskosten nicht mehr als außergewöhnliche Belastung abziehbar
Bundesfinanzhof, Urteil vom 18.05.217 (VI R 9/16), Pressemitteilung 53/2017: Scheidungskosten sind anders als nach der bisherigen Rechtsprechung aufgrund einer seit dem Jahr 2013 geltenden Neuregelung nicht mehr als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Mit Urteil vom 18. Mai 2017 VI R 9/16 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die Kosten eines Scheidungsverfahrens unter das neu eingeführte [...]