BGH: Übernahme eines nicht mit dem Veräußerer geschlossenen Mietvertrages durch den Erwerber der vermieteten Immobilie

Von |2017-10-01T07:45:22+00:00Oktober 1st, 2017|Mietrecht|

Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.07.2017 (XII ZR 26/16): BGB §§ 566 Abs. 1, 578 Abs. 2 Satz 1 Bei fehlender Identität zwischen Vermieter und Veräußerer ist § 566 Abs. 1 BGB entsprechend anwendbar, wenn die Vermietung des veräußerten Grundstücks mit Zustimmung und im alleinigen wirtschaftlichen Interesse des Eigentümers erfolgt und der Vermieter kein eigenes Interesse am [...]